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BEITRÄGE ab 01.01.2026
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Mitglied
Erwachsene
Kinder/Jugendliche bis einschl.
17. Lebensjahr Senioren/-innen ab 70. Lebensjahr
Familienbeiträge *
1. Erwachsene(r)
2. Erwachsene(r)
1. Kind
2. Kind
weitere Kinder beitragsfrei
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Monatsbeitrag
7,50 €
x
5,00 € 5,50 €
x
7,50 €
6,00 €
5,00 €
3,50 €
0,00 €
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Jahresbeitrag **
90,00 €
x
60,00 € 66,00 €
x
90,00 €
72,00 €
60,00 €
42,00 €
0,00 €
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* Familienbeiträge: Die genannten Ermäßigungen für Kinder gelten auch, wenn nur ein Elternteil im Verein Mitglied ist.
** Jahresbeitrag: Eine halbjährliche Lastschrift kann (auf schriftlichen Antrag) gewählt werden.
Die hier aufgeführten Mitgliedsbeiträge gelten seit dem 01.01.2026 und werden immer im April des laufenden Jahres per Lastschrift eingezogen
(Beispiel: 01.04.2026 für das laufende Jahr 2026).
Es werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 5,00 € fällig, wenn ein Mitglied nicht am Lastschriftenverkehr teilnimmt und eine Rechnung gestellt werden muss.
Auszubildende/Schüler(innen)/Studierende ab dem 18. Lebensjahr zahlen mit entsprechendem Nachweis (Vertrag/Bescheinigung) weiterhin den Jugendbeitrag
Weitere Ermäßigungen sind auf schriftlichen Antrag des Mitglieds möglich und werden individuell durch den Vereinsausschuss genehmigt.
BEITRÄGE bis 31.12.2025
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Mitglied
Erwachsene
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre
Senioren/-innen ab 65 Jahre
2. Erwachsene(r) im Familienbeitrag*
2. Kind im Familienbeitrag*
ab 3. Kind im Familienbeitrag*
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Monatsbeitrag
6,50 €
4,00 €
4,50 €
5,00 €
2,50 €
beitragsfrei
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Jahresbeitrag
78,00 €
48,00 €
54,00 €
60,00 €
30,00 €
beitragsfrei
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* Familienbeitrag: Wenn beide Elternteile und ein oder mehrere Kinder im Verein Mitglied sind, gelten die genannten Ermäßigungen.
Die hier aufgeführten Mitgliedsbeiträge gelten seit dem 01.01.2018 und werden immer im April des laufenden Jahres per Lastschrift eingezogen
(Beispiel: 01.04.2018 für das laufende Jahr 2018).
Es werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 5,00 € fällig, wenn ein Mitglied nicht am Lastschriftenverkehr teilnimmt und eine Rechnung gestellt werden muss.
Weitere Ermäßigungen sind auf schriftlichen Antrag des Mitglieds möglich und werden individuell durch den Vereinsausschuss genehmigt.